Zahlen und Fakten


Unsere Finanzplanung:
Gesamtbaukosten (incl. PV-Anlage):3.400.000 €
Eigenkapital durch Genossenschaftsanteile:400.000 €
Beteiligung (geplant):500.000 €
KfW-Darlehen und Kredite:ca. 2.500.000 €

Unsere Bauinvestitionsplanung:
Bauplanungskosten300.000 €
Kosten für Netzausbau und Hausübergabestationen2.100.000 €
Kosten für das Heizhaus und Holzhackschnitzelllager1.000.000 €
alle Werte sind gerundete Werte

Vergleichsrechnung Ölheizung gegenüber Fernwärme der Bürgergenossenschaft Neue Energie
Bitte geben Sie statt eines Kommas immer einen Punkt ein, da die Berechnung sonst fehlerhaft wird.
Sie können Ihre Daten in den weißen Feldern eingeben, klicken Sie bitte anschließend auf den Button "Berechnen".
Kostenträger
Heizöl

Neue Energie

monatliche Grundgebühr11.90 €
Jahresgrundgebühr142.80 €
Verbrauch NEU in kWh Wärme (Umrechnungsfaktor Öl / Wärme ca. 0,8) 
Jahresbedarf an Heizöl in Liter  l 
Heizwert für 1 Liter Öl (in kWh)10.00 
Bruttopreis kWh Warmwasser Nahwärme 0.094 €
Heizwert des Jahresbedarfes an Heizöl (in kWh)  
Durchschnittlicher Literpreis (Tagespreis hier) 
Heizkosten ohne Grundgebühr
Bruttorechnungsbetrag Incl. Grundgebühr
Wertverlust Heizung bei Anschaffungskosten 6000€ auf 20 Jahre- €
Nebenkosten Schornsteinfeger- €
Nebenkosten Heizungswartung - €
Reparaturkosten- €
Gesamtkosten
   
Einsparung pro Jahr (Prognose)
   
Entspricht einer Rendite (Zinsen) für Ihre Genossenschaftsanteile von % 
Sollten Sie Interesse an einer speziell auf Sie abgestimmten Berechnung haben, setzen Sie sich bitte zwecks Termin mit uns in Verbindung.

Für wen lohnen sich der Eintritt in die Genossenschaft und der Bezug von Wärme/Warmwasser?Für alle die, die derzeit eine ältere Öl-/Gas-/Kohleheizung haben, die in der nächsten Zeit sowieso eine Heizungserneuerung planen oder die künftig kalkulierbare Preise, Versorgungssicherheit und praktizierten Umweltschutz haben wollen.
Gilt das für alle Heizungsformen?Es gilt für alle Heizungsformen. Sinnvoll ist es für Öl-, Gas- oder Kohleheizung mit Heizkörpern und/oder Fußbodenheizung.
Wer kann mitmachen?Jeder Hausbesitzer bzw. Wohnungseigentümer, unabhängig davon, wann er sich dazu entschließt. Es ist jedoch wichtig zu wissen: Wenn die Straße bereits erschlossen wurde, wird es teurer. Spätentschlossene müssen aus Baukostengründen einen zusätzlichen Baukostenzuschuss zu den Anteilen bezahlen.
Was muss ich tun, wenn ich mitmachen will?Sie brauchen nur die verbindliche Erklärung abgeben, Mitglied der Bürgergenossenschaft werden, Ihre Anteile (je zehn Anteile zu 500,00 €) erwerben, einen Wärmeliefervertrag abschließen und dann Wärme beziehen.
In welcher Form erfolgt zunächst die Wärmeenergieerzeugung?Sie erfolgt mit Hilfe von Energieholz aus einem holzverarbeitenden Betrieb. Außerdem sollen Holzrester aus der Landschaftspflege verwendet werden. Desweiteren steht Energieholz aus dem Staatsforst bzw. der Forstbetriebsgemeinschaft zur Verfügung. Geplant ist auch die Abwärme einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage zu verwenden. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ist eine Miet-Öl-Heizungsanlage geplant. Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Heizhauses sorgt für zusätzliche Einnahmen für die Genossenschaft.
Welche Umbauarbeiten erfolgen bei mir im Haus?Die Genossenschaft installiert durch Fachfirmen anstelle der alten Anlage eine Übergabestation (Wärmetauscher). Dieser ist komplett in den Anteilen inbegriffen. Sollten auf Wunsch des Wärmekunden zusätzlich Umbauten bzw. Erneuerungen vorgenommen werden, so ist dies durch den Wärmekunden zu bezahlen.
Was ist, wenn ich ausziehe oder die Genossenschaft verlassen will?In diesem Falle erhalte ich meine Anteile in voller Höhe auf der Grundlage der Satzung zurück.
Was passiert mir in dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Genossenschaft in Konkurs geht?Dann hafte ich mit meinen gezahlten Anteilen und werde von einem anderen Anbieter weiter versorgt.
Sind genug Brennstoffe vorhanden?Ja, es sind langfristige Lieferverträge geschlossen worden. Die Bereitstellung von Energieholz ist kein Problem. Auch die Versorgung aus der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage unterliegt lang laufenden Verträgen.
Wie lange gelten Grundgebühr und Verbrauchspreis?Wir sind an einem langfristigen planbaren Preis interessiert. Die abgeschlossenen Lieferverträge berücksichtigen dies. Vorstand und Aufsichtsrat stimmen gemeinsam Grundgebühr und Verbrauchspreis ab. Die Genossenschaftsmitglieder haben beratende Stimme und damit Mitspracherecht bei der Preisgestaltung.  Eine lange Preisstabilität ist durch die Wahl der Energieträger wahrscheinlich. Die Grundgebühr beträgt 11,90€ (brutto) und der Preis pro kWh Warmwasser ist mit 9,40 Cent (Brutto) festgelegt.
Was sagt der in Ansatz gesetzte Wärmepreis von 9,40 Cent pro kWh aus?Hierbei handelt es sich um den Preis für eine kWh Warmwasser an der Übergabestation im Haus. Bei der Verbrennung von Gas bzw. Öl in Ihrer Altanlage entstehen Verluste (bis zu 20%). Diese müssen beim Preisvergleich berücksichtigt werden. Eine individuelle Berechnung Ihres Vorteils gegenüber Gas bzw. Öl ist Gegenstand eines persönlichen Beratungsgespräches.
Wie und wo wird erschlossen?Die Straßen und Grundstücke, in denen ein Nahwärmenetz verlegt wird, sind aus der entsprechenden Karte zu entnehmen. Diese finden Sie auf unserer Webseite unter Dokumente.
Muss ich meinen Gasanschluss / Gasliefervertrag kündigen?Wenn Sie Mitglied der Genossenschaft geworden sind, bekommen sie vom Vorstand bzw. Aufsichtsrat mitgeteilt, wann bei Ihnen mit einer Versorgung zu rechnen ist. Wer sich bis zum Ende der Erschließungsmaßnahme (Netzausbau) entscheidet, kann zu den bestehenden Bedingungen bis Ende 2012 angeschlossen und damit versorgt werden. Die „alten“ Verträge sind in Abhängigkeit mit den Laufzeiten zu kündigen. Dazu wird es Unterstützung vom Vorstand geben.
Auf wie viel Jahre ist das Konzept zunächst angelegt?Auf zwanzig Jahre.
Ab wann werden Wärme und Warmwasser geliefert?Geplanter Lieferbeginn ist Ende 2012.
Wie kann ich mich außerdem noch informieren?Sie können uns eine E-Mail senden oder schreiben Sie uns einfach an die Adresse der Genossenschaft. Kommen Sie zu unseren Veranstaltungen (Veranstaltungen siehe "Termine") oder sprechen Sie mit uns persönlich Freitags zwischen 17:00 und 18:00 Uhr in unsere Geschäftsstelle:

99869 Günthersleben-Wechmar (OT Wechmar)
Am Markt 2a, 1. Obergeschoss